[824] Zweifel. Man versteht unter Zweifel den Fall, wo man wegen für und wider etwas sprechender Gründe von gleichem Gewicht ungewiß bleibt, wofür man sich entscheiden soll, und leitet den Ausdruck selbst von zwei und Fall (zwei Fällen von gleicher Möglichkeit) her. Auch nennt man einen Zweifel einen Bestimmungsgrund, welcher das Urtheil oder die Entscheidung über eine Sache ungewiß macht und dahin zu stellen nöthigt. Ein Zustand des Zweifels geht immer dem Erkennen voraus, bildet den Durchgang vom blinden Glauben zur Überzeugung des prüfenden Denkers und heißt in dieser edlen Eigenschaft logischer Zweifel. Etwas bezweifeln bedeutet so viel als es für unwahrscheinlich halten. Der transscendentale Zweifel gibt überhaupt auf, daß sich etwas mit Zuverlässigkeit und Wahrheit erkennen lasse, und auf ihn gründet sich der Skepticismus (s.d.) in der Philosophie.