Vice

[603] Vice, ein lat. Ausdruck, bedeutet an Jemandes Stelle, an dessen Statt und kommt häufig in Amtstiteln vor, wie Vicekanzler, Viceadmiral, Vicepräsident, Vicedirector, Viceactuarius, welches eigentlich so viel wie der Nächste nach dem Kanzler, nach dem Präsidenten, Director u.s.w. bedeutet, und von welchem in dessen etwaiger Abwesenheit die Geschäfte des Höhern versehen werden. Die Würde eines Vicekönigs ist die eines mit besonderer Machtvollkommenheit bekleideten Statthalters einer wichtigen Provinz eines größern König- oder Kaiserreichs. – Jemandes Vices vertreten heißt dessen Stelle versehen, daher man gerichtliche Erlasse und Bekanntmachungen zuweilen von einem Unterbeamten mit dem Beisatze in vicibus N. N., d.h. an der Stelle des Höhern, unterzeichnet findet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 603.
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