Überversicherung

[883] Überversicherung, die Versicherung eines den »zeitigen, gemeinen« Wert des versicherten Gegenstandes übersteigenden Interesses; sie ist strafbar. Mitversicherung (nicht zu verwechseln mit Doppelversicherung, s.d.), die Beteiligung mehrerer Versicherer auf eine Police mit genau bestimmten Summen, in deren Verhältnis der Schaden verteilt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 883.
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