Anker

78. Anker: a Admiralitäts-, b Trotman-, c Martin-, d Bootsanker.
78. Anker: a Admiralitäts-, b Trotman-, c Martin-, d Bootsanker.
79. Maueranker.
79. Maueranker.

[70] Anker, aus Eisen geschmiedetes Werkzeug, das von einem Schiffe mittels einer Kette oder eines Taues in die Tiefe gelassen wird, sich vermöge seiner Gestalt und Schwere im Grunde eingräbt und dadurch das Schiff festhält, besteht aus dem Schaft und den Armen (auch Pflüge, Flüe, Flügel genannt), die beim Admiralitäts-A. [Abb. 78a] und dessen Verbesserung, dem Trotman-A. [Abb. 78b], vom untern Ende des Schaftes bogenförmig ausgehen, während am obern Ende senkrecht zu den Armen der Stock befestigt ist. Dampfer haben meist Martin-A. [Abb. 78c], stocklose A., deren beide Arme mit langen, flach auslaufenden Flüen im untern verstärkten Ende des A., dem Ankerkreuz, um eine wagerechte Achse drehbar eingelagert sind. Flußschiffe und Boote haben stocklose A. mit 4-6 Armen (Draggen [Abb. 78d]). Die nach ihrer Form benannten Pilz- oder Schild-A. werden zum Verankern von Feuerschiffen, Bojen und unterseeischen Minen benutzt. See- oder Treib-A., mit Segeltuch bezogene, unten beschwerte Holzgestelle, die senkrecht im Wasser schwimmen, durch ein Tau mit dem Boot verbunden sind und dies bei schwerem Sturm und Seegang in der Richtung des Windes halten und das Treiben vermindern. – Auf Seeschiffen unterscheidet man Bug-, Rüst- oder Reserve-, Heck-, Strom-, Warp-A.A., im Bauwesen eiserne Stangen zum Zusammenhalten (Verankern) von Mauer- oder Holzwerk [Abb. 79]; im Maschinenbau die zur Befestigung des Maschinengestells mit dem Fundament dienenden Bolzen; bei Dynamomaschinen bedeutet A. den Teil, in dessen Windungen der Strom entsteht; bei einem Elektromagneten der den Polen vorgelagerte Eisenteil, der bei Stromschluß angezogen wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 70.
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