Artillerie

[105] Artillerīe (frz.), die mit Geschützen ausgerüstete und zu deren Handhabung bestimmte dritte Hauptwaffengattung, die im Verein mit Infanterie und Kavallerie den fechtenden Teil der Heere bildet. Die der A. angehörigen Personen heißen Artilleristen. Die Feld-A., bestimmt, das Heer zu begleiten und in den Schlachten wirksam zu werden, besteht nach der Beförderungsart der Geschützbedienung (s.d.) aus fahrender und reitender A. und hat als kleinste taktische Einheit die Batterie (4, 6, seltener 8 Geschütze); die deutschen fahrenden Batterien führen zum Teil die leichte (10,5 cm-)Feldhaubitze. Ein Zweig der Feld-A. ist die Gebirgs-A. zur Verwendung im Hochgebirge. Die Fuß-, Festungs- und Belagerungs-A. ist zur Verteidigung und zum Angriff der Befestigungen bestimmt. Die deutsche Fuß-A. (schwere A. des Feldheers) führt die schwere (15 cm-)Feldhaubitze und ist mit Bespannungsabteilungen ausgerüstet. Die Küsten-A., zur Besetzung der Küstenbatterien und Seefestungen, erfordert sehr schwere Geschütze (bis 30 cm), da sie Panzerschiffe zu bekämpfen hat, ebenso die Schiffs- oder Marine-A. Letztere drei faßt man auch unter dem Namen Positions-A. zusammen, im Gegensatz zur Manövrier-A., die im engen Anschluß an die Truppen zu fechten hat. Getrennt von der fechtenden ist die Technische oder Zeug-A., die die Herstellung und Verwaltung des Artilleriematerials und der Munition besorgt und militär. organisierte Abteilungen umfaßt, die nur notdürftig mit der Waffe ausgebildet sind. – Vgl. Rohne (1899, 1902, 1904), Hoffbauer (1900, 1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 105.
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