[118]Attentāt (lat.), Versuch einer gesetzwidrigen Unternehmung gegen bestehende Zustände, das Leben, die Freiheit, Eigentum und Ehre einer Person; bes. Mordversuch an hervorragenden polit. Persönlichkeiten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 118.