[127]Auskultātor (lat., »Zuhörer«), früher bes. in PreußenTitel der Rechtskandidaten, die bei einem Gericht zur Ausbildung eintraten, seit 1869 Referendare genannt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 127.