[142] Auskultātor (lat., »Zuhörer«), Beisitzer eines Kollegiums ohne Votum; Titel eines angehenden Staatsdieners im Fach der Rechtswissenschaft. In Preußen führten bis 1869 diejenigen Juristen diesen Titel, welche die erste juristische Staatsprüfung bestanden hatten und in den juristischen Vorbereitungsdienst eingetreten waren (jetzt Referendare). In Österreich heißen die richterlichen Hilfsbeamten der untersten Kategorien Auskultanten.