[129]Ausverkauf, Verkauf der Reste eines Warenlagers, meist zu herabgesetzten Preisen. A. sind in Österreich von polizeilicher Genehmigung abhängig; schwindelhafte A. nach deutschem Reichsgesetz vom 27. Mai 1896 strafbar.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 129.