Ausverkauf

[129] Ausverkauf, Verkauf der Reste eines Warenlagers, meist zu herabgesetzten Preisen. A. sind in Österreich von polizeilicher Genehmigung abhängig; schwindelhafte A. nach deutschem Reichsgesetz vom 27. Mai 1896 strafbar.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 129.
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