[173]Befähigungsnachweis, der Nachweis genügender Ausbildung als Bedingung eines selbständigen Gewerbebetriebes, seit Einführung der Gewerbefreiheit aufgehoben. – Vgl. Hampke (1892), Stieda (1895).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 173.