[175]Beisitz, Recht des überlebenden Ehegatten auf eine mit den Kindern gemeinschaftliche Verwaltung und Benutzung des vom verstorbenen Ehegatten hinterlassenen Vermögens.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 175.