[504] Beisitz (Beiseß), das in Deutschland vorkommende Recht des überlebenden Ehegatten, das Vermögen d es Verstorbenen mit den Kindern gemeinschaftlich zu nutzen u. zu verwalten. Es hört auf, wenn der überlebende Ehegatte wieder heirathet, u. wenn Kinder eigene Haushaltung anstellen.