Buße

[294] Buße (lat. poenitentĭa), in religiösem Sinne: Leistung zur Sühnung einer Schuld, um den göttlichen Zorn zu versöhnen; Opfer, Fasten, Beten, auch alttestamentlich. Nach Jesu Lehre: Sinnesänderung zum Beginn eines neuen Lebens; später insbes. die bei Rückfällen nach der Taufe zugelassene oder geforderte zweite B., womit sich nach kath. Auffassung wieder genugtuende Bußwerke zu verbinden haben, in älterer Zeit gradweise auferlegt, als Bedingung der Wiederaufnahme in die Kirche (gradus, statiōnes poenitentiae); heute in der kath. Kirche der Gegenstand des Beicht- und Bußsakraments mit den drei Stücken Reue, Beichte mit der Absolution, Bußwerk. [294] (S. auch Kirchenbuße.) – Im Strafrecht ist B. die Vergütung eines verursachten Schadens oder begangenen Unrechts, auf die bes. bei Beleidigungen und Körperverletzungen erkannt werden kann.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 294-295.
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