[410]Deputāt (lat.), was einem Beamten oder einer andern Person(Deputatíst) außer dem ordentlichen Gehalt an Lebensmitteln, Holz etc. ausgesetzt und unentgeltlich oder für einen festgesetzten Preisverabreicht wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 410.