Deputat

[410] Deputāt (lat.), was einem Beamten oder einer andern Person (Deputatíst) außer dem ordentlichen Gehalt an Lebensmitteln, Holz etc. ausgesetzt und unentgeltlich oder für einen festgesetzten Preis verabreicht wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 410.
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