[1483] Der Diebstahl, des -es, plur. die -stähle. 1) Die Handlung des Stehlens, oder die heimliche Entwendung des Eigenthumes eines andern; als ein Abstractum, ohne Plural. Der Diebstahl ist verbothen. 2) Im Concreto, die wirkliche heimliche Entwendung fremden Eigenthumes. Einen Diebstahl begehen. Sich eines Diebstahles schuldig machen. Er hat sich vieler Diebstähle verdächtig gemacht. Ein gewaltsamer Diebstahl, der mit Erbrechen und andern Gewaltthätigkeiten verbunden ist. Ein offenbarer Diebstahl, wo der Dieb auf frischer That ergriffen worden, im Gegensatze des heimlichen, wo solches nicht geschiehet. 3) Figürlich, gestohlenes Gut, in welcher Bedeutung dieses Wort nur zuweilen im gemeinen Leben vorkommt. Findet man aber bey ihm den Diebstahl lebendig, u.s.f. 2 Mos. 22, 4.
Anm. Dieses Wort kommt schon seit dem 13ten Jahrhunderte vor. In dem Schwabenspiegel lautet es Diubstal, und in dem alten Augsburg. Stadtbuche von 1276 gleichfalls Diupstal. Die letzte Hälfte ist unstreitig von stehlen, denn Ottfried gebraucht auch das einfache stal für einen Diebstahl. Dieb scheinet in dieser Zusammensetzung ein Bey- und Nebenwort zu seyn, und noch seine eigentliche Bedeutung des Heimlichen, des Verborgenen zu haben, weil sonst dieses Wort eine ungewöhnliche Tavtologie enthalten würde. S. Dieb. Die Alten gebrauchten für dieses Wort theils Deube, im Nieders. Duve, im Angelsächs. Theofde, im Engl. Theft, (S. Deube,) theils Diebheit, bey dem Ulphilas Thiubheit, Thiubja, im Schwabensp. Diepheit.
Brockhaus-1911: Militärischer Diebstahl · Eigentum ist Diebstahl · Diebstahl
Kirchner-Michaelis-1907: Eigentum ist Diebstahl
Mauthner-1923: Eigentum ist Diebstahl
Meyers-1905: Militärischer Diebstahl · Eigentum ist Diebstahl · Diebstahl
Pierer-1857: Diebstahl · Handhafter Diebstahl · Ausgezeichneter Diebstahl · Benannter Diebstahl