[186] Militärischer Diebstahl, Diebstahl, der bei Ausübung des Dienstes oder unter Verletzung eines militär. Dienstverhältnisses an Sachen begangen wird, welche dem Diebe vermöge des Dienstes oder jenes Verhältnisses zugänglich sind, unterliegt erhöhter Strafe (Militärstrafgesetzb. § 138).
Brockhaus-1911: Eigentum ist Diebstahl · Diebstahl
Kirchner-Michaelis-1907: Eigentum ist Diebstahl
Mauthner-1923: Eigentum ist Diebstahl
Meyers-1905: Militärischer Diebstahl · Karl Friedrichs-Verdienstorden, Militärischer · Militärischer Landesverrat · Diebstahl · Eigentum ist Diebstahl
Pierer-1857: Militärischer Überblick · Handhafter Diebstahl · Diebstahl · Ausgezeichneter Diebstahl · Benannter Diebstahl