Freie

[617] Freie, Freilinge, waren bei den Germanen der Hauptteil der Nation. Die Bevölkerung gliederte sich in F. (Gemeinfreie), Halbfreie (Liten oder Hörige) und Knechte. Letztere waren rechtlos und standen im Eigentum des Herrn; die Halbfreien waren im Genusse des Volksrechts und nur der Gewalt eines Schutzherren unterworfen. Die F. waren zum Heerdienst verpflichtet und zur Teilnahme an den Volks- und Gerichtsversammlungen berechtigt. (S. auch Semperfreie.) – Vgl. Heck (1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 617.
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