Einquartierung

[489] Einquartierung, das Unterbringen der Soldaten bei den Bürgern, bei denen sie Wohnung, Feuer, Licht, zuweilen auch Kost gegen Vergütung zu erhalten haben; im Deutschen Reich durch die Reichsgesetze vom 25. Juni 1868 und 13. Febr. 1875, mit Abänderungen vom 21. Juni 1887 geregelt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 489.
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