[546] Exekution (lat.), die Realisierung eines Anspruchs durch rechtmäßigen Zwang, insbes. die zwangsweise Ausführung eines Richterspruchs im Zivilprozeß (Zwangs-, Hilfsvollstreckung) oder Strafprozeß; daher auch s.v.w. Hinrichtung (s.d.); im staatsrechtlichen Sinne der Zwang, durch den bei Staatenverbindungen die Glieder zur Erfüllung ihrer Pflicht gegen das Ganze angehalten werden.