Exekution

[546] Exekution (lat.), die Realisierung eines Anspruchs durch rechtmäßigen Zwang, insbes. die zwangsweise Ausführung eines Richterspruchs im Zivilprozeß (Zwangs-, Hilfsvollstreckung) oder Strafprozeß; daher auch s.v.w. Hinrichtung (s.d.); im staatsrechtlichen Sinne der Zwang, durch den bei Staatenverbindungen die Glieder zur Erfüllung ihrer Pflicht gegen das Ganze angehalten werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 546.
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