[547]Exequātur (lat., »er vollziehe!«), die von einer Regierung dem bei ihr akkreditierten Konsul einer fremden Macht erteilte Erlaubnis zur Ausübung seiner Funktionen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 547.