[582] Firmung (Firmelung, lat. confirmatĭo, »Befestigung«), in der kath. Kirche das 2. der 7 Sakramente, das nicht wiederholt werden darf, besteht in Salbung mit dem Chrisma, Gebet und Händeauflegung, ursprünglich, wie noch jetzt in der griech. Kirche, mit der Taufe verbunden, seit 3. Jahrh. von ihr getrennt und dem Bischof auf seinen Firmreisen vorbehalten. Der mindestens 7. J. alte Firmling hat las Zeugen einen Firmpaten, erhält einen neuen Namen, den Firmnamen. Zwischen Firmling und Firmpaten besteht Geistliche Verwandtschaft (s.d.).