[598] Firmung (Firmelung, Confirmatio, Sigillum, Chrisma, Unctio), in der römischen und griechischen Kirche das zweite Sakrament, durch das der junge Christ unter Gebet und Salbung Kräftigung im Glauben erlangen soll. Nur äußerlich entspricht dem in der protestantischen Kirche die Konfirmation (s.d.). Die römisch-katholische Kirche beruft sich auf Stellen der Bibel, wie Apostelgesch. 8,1417; 19,16; Hebr. 6,15; 2. Kor. 1,21. 22; 1. Joh. 2,20. 27, und auf die Lehre der Väter sowie auf die Dekrete der Konzile von Lyon (1274) und Florenz (1439). Die griechischen Kirchenlehrer berufen sich auf Luk. 24,49; 2. Kor. 1,21 und die Tradition. In der alten Kirche war anfangs die F. mit der Taufe eng verbunden; später wurde sie als selbständiger Akt behandelt und ihr insofern eine höhere Bedeutung beigelegt, als die Taufe von der niedern Geistlichkeit vollzogen, die F. dagegen dem Bischof ausschließlich vorbehalten wurde. Daher kam es, daß im Abendland bald bei Gelegenheit bischöflicher Visitationsreisen gefirmt wurde. Die griechische Kirche läßt Taufe und F. (Salbung) vom Bischof, Presbyter und Diakon verrichten. Auch hat sich hier die ursprüngliche Verbindung der F. mit der Taufe erhalten. In der katholischen Kirche schwankt das gesetzliche Alter zwischen dem 7. und 12. Jahr. Der im römischen Pontifikale vorgeschriebene Ritus besteht darin, daß dem Firmling, der sich geistlich, auch äußerlich durch Fasten, Haarabschneiden etc. vorbereitet haben muß, unter Gebeten von dem Bischof vor dem Hochaltar die Hände auf das Haupt gelegt und die Stirn mit heiligem Chrisma (s.d.) in Form eines Kreuzes bestrichen wird, wobei der Bischof die Worte spricht: »Signo te signo crucis et confirmo te chrismate salutis in nomine Pa†tris et Fi†lii et Spiritus† Sancti. Amen!« Darauf gibt er dem Gefirmten mit den Worten: »Pax tecum« einen gelinden Backenstreich, um ihn an Jesu Passion zu erinnern und auf die Leiden um des Glaubens willen hinzuweisen. Bei der F. sind die Paten der Kinder zugegen und werden außerdem eigne Firmpaten gewählt. In der griechischen Kirche werden Stirn, Augen, Nase, Ohren und Füße unter Aussprechung der Formel: »Das Siegel der Gabe des Heiligen Geistes, Amen!« gesalbt. Dagegen ist die Handauflegung weggefallen. Beide Kirchen endlich lehren, daß dieses Sakrament, als einen Character indelebilis (s.d.) gebend, unwiederholbar ist. Vgl. Heimbucher, Die heilige F. (Augsb. 1889).