Freiwillige Krankenpflege

[619] Freiwillige Krankenpflege, auch freiwillige Kriegskrankenpflege, die staatlich überwachte und geleitete Teilnahme von nicht militärpflichtigen, in der Krankenpflege ausgebildeten Personen (auch weiblichen) am Verwundeten- und Krankendienst im Kriege, sowie die Gesamtheit der zu solcher Teilnahme berechtigten Personen und Vereine. Besonders zu nennen in Deutschland die Vereine vom Roten Kreuz (s.d.) und die Ritterorden: Johanniter, Malteser, St. Georgsritter. Abzeichen: weiße Armbinde mit dem roten Genfer Konventionskreuz. – In Österreich, Italien und Frankreich ähnliche Einrichtungen, weniger vollkommene in England und Rußland.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 619.
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