Gefürstet

[653] Gefürstet, im frühern Deutschen Reich Grafen und Prälaten, die fürstl. Titulaturen und Ehrenrechte hatten; auch auf deren Gebiete übertragen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 653.
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