Prälat

[447] Prälāt (lat.), in der kath. Kirche Kirchenoberer, der eine gewisse Jurisdiktionsgewalt und entsprechenden Ehrenvorrang hat. Prälatūr, Würde und Amtswohnung eines P. In der prot. Kirche erhielt sich die Würde in England, Schweden und Dänemark; in Deutschland Titel des höchsten Geistlichen in Württemberg, Hessen, Baden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 447.
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