[657] Geistige Getränke, alkoholische Getränke, durch alkoholische Gärung zuckerhaltiger Flüssigkeiten und nachfolgende Klärung oder Destillation gewonnen (Wein, Bier, destillierte oder gebrannte Wässer, Kumys, Kefir etc.), wirken in kleinern Gaben erregend und belebend, in größern berauschend und betäubend. Über den Mißbrauch der G. G. s. Alkoholismus.