Geldbrief

662. Geldbrief.
662. Geldbrief.

[658] Geldbrief, Brief mit einliegendem Geld oder Geldeswert, dessen Umschlag aus starkem Papier mit mehrern Siegeln versehen [Abb. 662]. Porto in Deutschland bis 10 Meilen 20 Pf, auf weitere Entfernungen 40 Pf; Versicherungsgebühr für je 300 Pf 5 Pf, jedoch mindestens 10 Pf; Meistgewicht bis 250 g.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 658.
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