[776] Hehlerei, Begünstigung eines Verbrechens gegen das Eigentum (Personen-H.) oder Verbergung, Ankauf oder Mitwirkung beim Absatz der mittels strafbarer Handlung erlangten [776] Sachen (Sachen-H., Partiererei) des eigenen Vorteils wegen; wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft (Reichsstrafgesetzb. § 258 fg.)