Herzog

[796] Herzog (lat. dux), bei den alten Deutschen der für die Kriegsdauer gewählte Anführer, im Fränk. Reich königl. Beamter über mehrere Gaue, später zum Teil erbliche Würde, von der karoling. Monarchie überall beseitigt, seit dem 9. Jahrh. wieder mächtiger werdend (Stammesherzogtümer in Sachsen, Franken, Bayern, Schwaben, Lothringen, im 12. Jahrh. Österreich, Kärnten, Steier, im 13. Braunschweig). Später ging der Charakter der Stammesherzogtümer immer mehr in den von Territorialherzogtümern über. Die souveränen H. Deutschlands haben seit 1844 das Prädikat »Hoheit«, die nichtsouveränen »Durchlaucht«. In einigen deutschen Staaten führen die Seitenglieder des regierenden Hauses oder Prinzen den Herzogstitel (H. zu Sachsen, H. in Bayern).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 796.
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