Herzog [1]

[301] Herzog, ursprünglich der für die Dauer des Krieges gewählte Heerführer (lat. Dux) bei den Germanen. Nach der Völkerwanderung blieben die Herzöge, wo sich. Stämme niedergelassen hatten, deren Oberhäupter unter der Hoheit der Könige; so kommen seit Anfang des 6. Jahrh. Herzöge der Thüringer, Baiern, Burgunder, Alemannen etc. vor. Ihr Amt war damals, ihre Provinz im Namen des Königs zu regieren, die königlichen Gefälle zu erheben, die Truppen ihres Bezirks im Kriege anzuführen u. auf die Rechtsführung der Grafen, deren mehre sie unter sich hatten, zu achten. Die Herzogswürde war nicht erblich, doch wurden bei deren Verleihung meist Söhne od. Verwandte der Vorgänger berücksichtigt. Um die Macht der Herzöge nicht zu groß werden zu lassen u. sie in Respectvor dem Könige zu erhalten, hob Karl der Große die Herzogswürde auf u. setzte Markgrafen an ihre Stelle od. schickte Sendgrafen in die Provinzen, u. in seiner Zeit kommen nur noch einzelne Herzöge vor, so Wittekind als H. der Sachsen. Karls des Großen Nachfolger führten bald wieder Herzöge als Oberstatthalter in den Provinzen ein, u. nach den Karolingern finden sich besonders Herzöge in Deutschland, nämlich H. von Baiern, Schwaben, Franken, Sachsen, Ober-Lothringen u. Nieder Lothringen. Die Herzogswürde war auch noch damals ein Lehn, u. die Könige suchten fortwährend die hoch- u. gegen die Königsgewalt anstrebenden[301] Herzöge unschädlich zu machen; so machte von den Sächsischen Kaisern Otto J. meist Glieder seiner Familie u. ihm Ergebene zu Herzögen u. von den Fränkischen hob Heinrich III. dies Amt ganz auf od. ertheilte es nur auf Zeit. Unter der Regentschaft für Heinrich IV. überließ die Kaiserin Agnes den Herzögen, um dieselben ihrem Sohn hold zu erhalten, die Herzogswürde erblich. Nach dem Aussterben der Hohenstaufen gingen die Häuser der alten deutschen Herzöge fast sämmtlich ein; so in Franken, Schwaben u. Nieder-Lothringen, wo die den Herzögen untergebenen Lande zerstückelt u. an mehrere Dynasten gegeben wurden; die Herzogswürde von Sachsen ging nach Heinrich dem Löwen zum Theil auf das Haus Askanien über (Sachsen-Lauenburg, nachmals Kurfürst), zum Theil wurde für die welfischen Allodialbesitzungen 1235 das neue Herzogthum Braunschweig gegründet; Ober-Lothringen wurde endlich französisch; nur in Baiern hat sich das alte Herzogthum in dem Hause Wittelsbach erhalten. Außerdem erhielten den Herzogstitel theils Erben von Stücken früherer Herzogthümer, theils andere mächtig gewordene Grafenhäuser; so schon 1156 Österreich; 1185 wurden Kasimir u. Bogislaw Herzöge der Slawen (woraus später die Herzöge von Pommern entstanden), u. ebenso nahmen die Grafen von Istrien nach Beerbung Konrads, Herzogs von Dalmatien, den Namen Herzöge von Meran an; 1273 wurde Rudolf J. Meinhard von Tyrol H. von Kärnten, 1339 Rainald H. von Geldern u. 1349 Johann u. Albrecht H-e von Mecklenburg, 1354 Wenzel H. von Luxemburg u. 1356 Markgraf Wilhelm H. von Jülich, 1378 Graf Wilhelm H. von Berg, u. 1416 legte Kaiser Sigismund dem Grafen Amadeus von Savoyen u., 1423 nach der Übertragung der Kur Sachsen an das Haus Wettin in Meißen u. Thüringen, den jüngeren Prinzen dieses Hauses, Friedrich III. dem König Christian IV. von Dänemark als Grafen von Holstein, Maximilian I. 1495 dem Grafen Eberhard von Württemberg, Ferdinand III. 1644 dem Fürsten von Aremberg den Herzogstitel bei. Oldenburg wurde 1776 zum Herzogthum erhoben, (doch war die Linie Holstein, welche es besaß, schon früher herzoglich); das Haus Nassau nahm 1806 u. das Haus Anhalt 1807 als Rheinbundfürsten den Titel H. an. Jetzt führen denselben in Deutschland folgende regierende Häuser: Anhalt, Braunschweig, Nassau u. Sachsen Ernestinischer Linie (außer Weimar). Der Titel der souveränen Herzöge in Deutschland ist seit 1844 Hoheit (früher Durchlaucht), der der mediatisirten u. Titularherzöge nur theilweis Durchlaucht. Außerhalb Deutschland führen den Titel H. die Regenten von Modena u. Parma u. noch mehrere nicht regierende Prinzen der Häuser Baiern (Herzöge in Baiern), Frankreich, Holstein, Savoyen, Württemberg, sowie sämmtliche Prinzen aus den königlichen Häusern England u. Sachsen (Herzöge zu Sachsen), einige sonst souveräne Fürsten, wie das Haus Aremberg. Einige regierende Häuser haben den Titel H. mit dem Großherzog vertauscht, s.u. Großherzog. Das Haus Österreich führt für seine Prinzen schon lange den Titel Erzherzog (s.d.). Ein anderes Verhältniß fand in den übrigen europäischen Ländern mit dem Herzogstitel statt; man nannte die Herzöge in Italien Duca, in Spanien Duque, in England Duke (dort erst seit 1337, wo der Schwarze Prinz von seinem Vater Eduard III. zum Duke of Cornwall ernannt wurde, eingeführt), in Frankreich Duc. Anfangs waren auch dort die Herzöge mächtige Vasallen, bald aber erhielten die Könige die Oberhand über sie. Nur in Frankreich machten die Herzöge von Guienne, Gascogne, der Normandie, Bretagne u. von Burgund den Königen viel zu schaffen; sie zerrissen den Lehnsverband, u. herrschten erstere drei unter englischer Herrschaft vereint, letztere ganz frei. Seit dem 15. Jahrh. gelang es aber den Königen von Frankreich, diese Provinzen durch Gewalt od. durch Heirath wieder unter ihre Herrschaft zu bringen; Kaiser Maximilian erhielt zwar durch Heirath den größeren Theil der außerhalb des französischen Lehnverbandes gelegenen Provinzen des Herzogthums Burgund; es kam aber wieder an Frankreich. Jetzt ist H. in England, Spanien, Italien u. Frankreich blos ein Titel des höheren Adels. In Frankreich folgt der Duc im Rang nach dem Prince, indem dieser den Titel Altesse, jener nur den Excellence hat. Das Wappen der Herzöge war sonst mit einem Fürstenhut geziert; die souveränen Herzöge haben aber jetzt größtentheils Königskronen, als Zeichen der Souveränetät, über ihre Wappen angenommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 301-302.
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