Kalif

[919] Kalīf (arab.), Stellvertreter, Nachfolger, Titel der als rechtmäßige Nachfolger Mohammeds an der Spitze des Islam stehenden Fürsten. Die K. wurden anfangs gewählt und residierten in Medina; es folgten Abu Bekr, Omar I., Othmân, Ali (632-660); im Kampfe mit letzterm riß mit Mo'âwija I. die Familie der Omajjaden (660-750) die Würde des K. an sich und thronte in Damaskus, bis sie durch die Abbasiden (750-1258) gestürzt wurde, die den Sitz der Herrschaft nach Bagdad verlegten. Nach der Eroberung Bagdads durch den Mongolenfürsten Hulagu rettete sich das abbasidische Kalifat nach Kairo, wo es neben den wirklichen Machthabern, den Mamelucken (s.d.), bloß eine nominelle Schattenwürde darstellte, bis Ägypten (1517) durch den Osmanensultan Selîm I. erobert wurde, an den der letzte Abbaside die Würde des K. abtrat. Seitdem galten die Sultane von Konstantinopel als die Vertreter dieser theokratischen Institution im orthodoxen Islam. – Neben den orthodoxen K. haben auch andere Linien diese Würde beansprucht, so zur Abbasidenzeit in Spanien die Omajjaden (756-1031), in Ägypten die Fatimiden (s.d.). – Vgl. Weil (1846-62), Aug. Müller, »Der Islam« (1885-87).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 919.
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