[959] Ketzer (aus dem grch. Katharer, s.d.) oder Häretiker, für die Katholiken alle, die von der rechtgläubigen Lehre ihrer Kirche abweichen, zu unterscheiden von den Ungläubigen, den Nichtchristen und den Schismatikern, die sich in Ritus und Verfassung von der Kirche absondern. Schon im 2. Jahrh. schloß die Kirche die Gnostiker als K. von ihrer Gemeinschaft aus und ließ seit Konstantin d.Gr. die K. vielfach auch bürgerlich bestrafen. Im Mittelalter sorgten die bischöfl. Ketzergerichte, seit 1232 die Inquisition durch besondere Ketzermeister für die Aufspürung der K. und ihre Bestrafung durch die weltliche Gewalt. Seit der Reformation wurden die Protestanten als K. verfolgt, bis ins 19. Jahrh. mit Landesverweisung oder Kerkerhaft bestraft. Der alte Protestantismus hatte die gleiche Anschauung, indem er über Wiedertäufer und Antitrinitarier, wie Servet (s.d.), die Todesstrafe verhängte. Das neuere Staatsrecht duldet fast nirgends mehr bürgerliche Benachteiligung wegen Ketzerei.