[1001] Konstitution (lat.), Festsetzung, Begründung, Einrichtung; Verfassung und Verfassungsurkunde; in der Heilkunde die besondere und eigentümliche Körperbeschaffenheit eines Menschen, bes. als Bedingung von Krankheitsanlagen; man unterscheidet: kräftige, schwächliche, reizbare, träge, arterielle, venöse, lymphatische, nervöse K. Konstitutionsanomalīe, die angeborene oder erworbene Neigung zu gewissen Krankheiten; erstere auch erbliche Belastung genannt. Konstitutionskrankheiten, Allgemeinkrankheiten, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft ziehen, im Gegensatze zu lokalen oder Organkrankheiten. Chemische K. heißt die Gruppierungsweise der Elementaratome, wie sie sich bei chem. Veränderungen zeigt, ausgedrückt durch die Konsituationsformel (s. Chemische Formeln).