[1027] Krönung, die feierliche Einsetzung und Anerkennung eines Monarchen durch Aufsetzen der Krone, wobei dessen Eid auf die Grundgesetze das Wesentliche ist; die K. des deutschen Königs als solchen geschah 831-1531 in Aachen, dann in Frankfurt a. M., die K. desselben als röm. Kaiser geschah durch den Papst in Rom, später (seit 1711) in Frankfurt a. M. In Frankreich war der Krönungsort die erzbischöfl. Kirche zu Reims, in England ist es die Westminsterabtei. In Österreich und Rußland (zu Moskau) ist die K. noch üblich, während in Deutschland die Huldigung an ihre Stelle getreten ist.