[14] Landsturm, das allgemeine Aufgebot aller waffenfähigen Männer zur Verteidigung gegen feindlichen Einfall, besteht im Deutschen Reich durch Gesetz vom 11. Febr. 1888 [s. Beilage: ⇒ Deutschland, Heer]. In Österreich-Ungarn zerfällt der L. nach Gesetz von 1886 in zwei Aufgebote: vom 18. bis 38. und vom 38. bis 42. Lebensjahre. Auch Italien und die Schweiz haben einen L.