[69] Lizénz (lat.), Erlaubnis, Erlaubnisschein; Vergünstigung, Freiheit; in Klöstern Dispensation von einem bestehenden Gesetz; in England und Frankreich Abgabe (Lizenzsteuer) von dem Betriebe eines nichtfreien Gewerbes (bes. Schankwirtschaft). Im Patentwesen die Erlaubnis, die der Inhaber eines Patents einem andern erteilt, die Erfindung für sich gewerblich zu benutzen. Lizenzen oder Freibriefe, zur Zeit der Kontinentalsperre unter Napoleon I. ausnahmsweise gewährte Erlaubnis zum Seehandel.