[81] Lotterīe (frz.), meist vom Staate und zugunsten der Staatskasse veranstaltete Glücksspiele. Die L., auch Klassen-L. genannt, weil mehrere Ziehungen (Klassen) stattfinden, [81] bestimmt nach einem Plane die Zahl der Lose, die in Halb-, Viertel- und Achtel- oder Zehntellose geteilt und in Raten, vor den Ziehungen, zahlbar sind, und der Gewinne, über deren Zuteilung der Zufall (die Ziehung) entscheidet. (S. auch Ausspielgeschäft.) – Vgl. Endemann (1899), Westhoven (1903). (S. Lotto.) – Über Lotterieanleihen s. Prämienanleihen.