Morganatische Ehe

[213] Morganātische Ehe (vom mittellat. morganatĭca, Morgengabe), Ehe zur linken Hand, die standesungleiche Ehe, in der die nicht ebenbürtige Frau und ihre Kinder von den Standesvorrechten des Mannes und der vollen Erbfolge ausgeschlossen sind; nur den regierenden Häusern und dem hohen Adel gestattet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 213.
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