[453] Morganatische Ehe, ist eine Ehe zwischen einem Mann aus fürstlicher od. hochadeliger Familie u. einer Frau niederen Standes, welche Letztere, obgleich die Ehe kirchlich u. bürgerlich als eine wirkliche gilt, doch nicht in Familie, Rang u. Stand des Mannes eintritt, statt Anspruch auf standesmäßigen Unterhalt u. Witthum eine bestimmte Abfindungssumme erhält u. deren Kinder kein Recht der Folge in Stamm- u. Lehngüter haben, s.u. Ehe I. C) b). Das Wort ist wahrscheinlich germanischen Ursprungs, indem schon im Longobardischen Recht Murgitatio (Murganale) als die vor der Ehe ausgemachte Morgengabe des Mannes für die Frau vorkommt. Vgl. v. Nibelschütz, De matrimonio ad morganaticam, Halle 1851.
Adelung-1793: Ehe-Pacten, die · Ehe, die · Ehe
Brockhaus-1911: Morganatische Ehe · Wilde Ehe · Ehe · Linkehand-Ehe
DamenConvLex-1834: Morganatische Ehe · Ehe
Herder-1854: Morganatische Ehe · Ehe
Meyers-1905: Morganatische Ehe · Punalua-Ehe · Pirauru-Ehe · Wilde Ehe · Standesmäßige Ehe · Siebenbürgische Ehe · Ehe · Bürgerliche Ehe · Ehe-Erschleichung · Linkehand-Ehe · Klausenburger Ehe
Pierer-1857: Unstandesmäßige Ehe · Wilde Ehe · Ehe · Salische Ehe