Pirauru-Ehe

[902] Pirauru-Ehe, bei einigen Stämmen Australiens (Dieyeri, Urabunna in Queensland) übliche Form der Gruppen- oder Gemeinschaftsehe (s. d. und Ehe), wobei unter vollständiger Aufrechterhaltung aller totemistischen und sonstigen Ehegesetze des Stammes und unter Beibehaltung der persönlichen Ehe vor jedem größern Beschneidungsfeste durch Beschluß der alten Männer und Sippenhäupter des Stammes alle diejenigen Männer und Frauen bestimmt werden, die bis zum nächsten Beschneidungsfest als Pirauru-Gatten miteinander verkehren dürfen. Eine Frau kann dabei gleichzeitig rechtmäßige Gattin eines Mannes und Pirauru mehrerer andrer sein, und ebenso steht es entsprechend mit den Männern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 902.
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