[236] Nachrede, üble, das Behaupten oder Verbreiten von nicht erweislich wahren Tatsachen in Beziehung auf einen andern, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind. Bedroht mit Geldstrafe, Haft oder Gefängnis (Strafgesetzb. § 186).
Brockhaus-1911: Üble Nachrede