[256] Nervenkrankheiten, Neuropathien, das Nervensystem beeinträchtigende Gesundheitsstörungen (außer den Geisteskrankheiten), betreffen bald nachweisbar den Bau, die Substanz der Nervenmasse oder ihrer Hüllen (materielle, organische N.), bald nur die Nervenfunktionen ohne bis jetzt nachweisbare Veränderungen des Nervenmarks (funktionelle N. oder Neurosen); sie beruhen auf einem abnormen Reizungs- oder Schwächezustand und äußern sich bald als Übermaß der Empfindung (Hyperästhesie) oder Bewegung (Krampf), bald als Mangel derselben (Anästhesie; Lähmung), bald als Störung der Reflexerregbarkeit u.a. (S. auch Nervenentzündung, Nervenschwäche, Neuralgie.) Nervenärzte oder Neuropathologen, Ärzte, die die Nervenheilkunde als Hauptfach betrieben. – Vgl. Eulenburg (1899, 1900) Hirschkorn (1900), Goldscheider (3. Aufl. 1903), Baelz, Binswanger u.a. (3. Aufl. 1903), Oppenheim (4. Aufl., 2 Bde., 1905).