[264]Neutralität (neulat.), Nichtteilnahme am Streit anderer, insbes. in völkerrechtlicher Beziehung; rüstet sich ein neutraler Staat zur Aufrechterhaltung der N. für alle Fälle, so entsteht bewaffnete N.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 264.