Normaljahr

[285] Normaljahr (lat. annus decretorĭus), das J. 1624, welches im Westfäl. Frieden (1648) für den Besitzstand der geistl. Güter und Rechte als Norm erwählt wurde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 285.
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