[285]Normaljahr (lat. annus decretorĭus), das J. 1624, welches im Westfäl. Frieden (1648) für den Besitzstand der geistl. Güter und Rechte als Norm erwählt wurde.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 285.