Orden

[315] Orden, jeder Verein zu einem durch gewisse Regeln oder Ordnungen (ordines) bestimmten Zwecke. Die geistl. O. sind vom Papst bestätigte dauernde Verbindungen männlicher (Ordensbrüder, Mönche) oder weiblicher (Ordensschwestern, Nonnen) Personen (Ordensleute) zu einem unter einer gemeinschaftlichen Regel (Ordensregel) geregelten, nach christl. Vollkommenheit strebenden Leben unter den drei Gelübden (s. Klostergelübde) der Armut, Keuschheit und des Gehorsams in Klöstern (s.d.), mit Führung einer bestimmten Tracht (Ordenstracht, bei festlichen Gelegenheiten: Chorkleid). Die eigentlichen O. mit feierlichen, auf Lebenszeit abgelegten Gelübden sind zu unterscheiden von den Bruderschaften (s.d.), die ohne Gelübde kirchlichen und wohltätigen Zwecken dienen, und den Kongregationen, mit einfachen (lebenslänglichen oder jährlich erneuerten) Gelübden. Ihrem Zwecke nach sind die O. zum Teil kontemplative, die in beschaulichem Leben die Frömmigkeit pflegen (so bes. die orient. Mönche), oder aktive, die den Werken der Nächstenliebe, Seelsorge, Krankenpflege, Mission und des Unterrichts dienen. Das im Orient im 4. Jahrh. im Gegensatz zu der Verweltlichung der Kirche entstandene Mönchtum ist dort durch die noch jetzt geltende Regel des Basilius, im Abendlande durch Benedikt von Nursia organisiert worden. Hier waren die Benediktiner lange Zeit der einzige Mönchs-O., nur daß sich seit dem 10. Jahrh. besondere Kongregationen, größere Komplexe von Benediktinerklöstern, abzweigten, bes. die Kluniazenser, die das mönchische Ideal auch dem Leben des Klerus einpflanzen wollten. Der Regel Benedikts schlossen sich auch die unter eigenen Obern stehenden Ordensgemeinschaften der Kamaldulenser, Kartäuser, Zisterzienser, Trappisten u.a. an. Das große Ansehen der mönchischen Heiligkeit im Volke veranlaßte (schon im 8. Jahrh. Chrodegang) die Kongregationen von Weltgeistlichen zu mönchsartigem Zusammenleben nach der Regel Augustins (Regulierte Chorherren), der auch die Prämonstratenser, Augustiner-Eremiten, Alexianer, Serviten u.a. folgten. Von einschneidender Bedeutung ist die Gründung der Bettel-O. Anfang des 13. Jahrh., der Franziskaner und Dominikaner, die das mönchische Ideal ins Volk trugen. Seitdem hielt die Kirche mit der Bestätigung neuer O. zurück; erst nach der Reformation entstanden, meist zur Bekämpfung der Ketzerei, neue O., vor allem die Jesuiten, ferner die Theatiner, Barnabiten, Oratorianer, Lazaristen, Barmherzigen Brüder und Schwestern u.a. Den Mönchs-O. schlossen sich als »zweiter O.« Nonnen-O. an, z.B. die Benediktinerinnen, Dominikanerinnen, zum Teil mit eigenen Namen, z.B. Klarissinnen, Anunziaten, Englische Schwestern; selten bestanden sie unabhängig von Mönchs-O., z.B. die Ursulinerinnen. Als »dritter O.« (Tertiarier) neben dem männlichen und dem weiblichen Zweige schlossen sich, zuerst von Franz von Assisi organisiert, den O. Laien an, welche ihr Vermögen und ihren Einfluß in deren Dienst stellten, aber in ihren häuslichen und bürgerlichen Verhältnissen blieben. Seit den Bettel-O. stehen die meisten O. in unmittelbarem Verhältnis zum Papsttum und sind mit ihrer monarchisch-militär. Verfassung dessen festeste Stützen, bes. der Jesuiten-O. An der Spitze eines O. steht der General, der nur dem Papst verantwortlich ist; über den Klöstern einer Provinz der Provinzial; diese bilden unter Vorsitz des Generals das Generalkapitel und führen als Generalvikare den Vorsitz in den Provinzialkapiteln (der Versammlung der Klosteräbte oder Klosterprioren einer Provinz). Die Nonnen-O. haben ähnliche Verfassung, bedürfen aber eines Propstes, der mit seinen Kaplänen das geistl. Amt bei ihnen verwaltet. – Vgl. Heimbucher, »Die O. und Kongregationen der kath. Kirche« (2 Bde., 1896); Zöckler, »Aszese und Mönchtum« (2 Bde., 1897).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 315.
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