Noviziat

[364] Noviziat, lat.-deutsch, die Probezeit. welche diejenigen vor Ablegung der ewig bindenden Gelübde (vor dem Ordensprofeß) durchzumachen haben, die Mitglieder eines geistlichen Ordens zu werden wünschen. Die Probezeit beginnt mit der Einkleidung der Novizen, dieselben leben 1–3 Jahre unter der Obhut des Novizenmeisters, in Nonnenorden der Novizenmeisterin und können ohne Nachtheil während des N.es jederzeit ins Leben zurückkehren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 364.
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