[825] Novizĭat (neulat.), die gewöhnlich einjährige Probezeit, die alle unter strenger Aussicht und asketischen Übungen bestehen müssen, die Mitglieder eines religiösen Ordens werden wollen. Unter 16 Jahren, vielfach unter 20 Jahren, darf niemand zum N. zugelassen werden. Die Novizen stehen unter Aussicht eines Novizenmeisters. Vgl. Kloster.