[406] Physĭkus (grch.), Kenner oder Lehrer der Physik (Physiker); dann s.v.w. Arzt, bes. ein von der Regierung nach bestandener Physikatsprüfung angestellter Arzt, der in einem Bezirk (Kreis-, Stadt-, Land-P.) die Gesundheitsverhältnisse zu überwachen und den Behörden in mediz. Dingen Beistand zu leisten hat. Physikāt, das Amt eines P. – Vgl. Schlockow, Roth und Leppmann, »Der Kreisarzt« (2 Bde., 5. Aufl. 1900).